Auszug Statuten

Kurzer Auszug aus den Statuten des Vereins:

§ 1:  Name, Sitz und Tätigkeitsbereich:

  1. Der Verein führt den Namen: „Der Blaue Lotus – Verein zur Förderung von Meditation und buddhistischer Philosophie“
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
  3. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 2: Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:

  1. die Verbreitung und das Studium der buddhistischen Lehre gemäß der Tradition der Drikung Linie. Die tibetische Linie wurde 1179 gegründet. Das spirituelle Oberhaupt ist Seine Heiligkeit Drikung Kyabgon Chetsang. Die Tätigkeit des Vereins wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt. Der Verein wird ab der erforderlichen Mitgliedsanzahl der ÖBR (Österr. Buddhist. Religionsgemeinschaft) beitreten.
  2. den Aufbau und die Erweiterung der Aktivitäten des Namka Kyung Zong (NKZ) –Meditationszentrums mit dem derzeitigen Standort in 1070 Wien. Das NKZ-Meditationszentrum besteht seit 2014. Es dient insbesondere dem Angebot von Studium, Meditation und buddhistischer Praxis gemäß der Mahamudra-Tradition der Drikung Linie. Es wurde von Hannelore Röggla gegründet: Leitung, Organisation und Lehre vor Ort.
  3. die Förderung buddhistischer Werte von Weisheit und Mitgefühl und einer Geisteshaltung, die auf das Wohl aller Wesen ausgerichtet ist.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34ff der BAO.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

  1. Der Vereinszweck soll durch die in Abs. 2 u 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
  2. Als ideelle Mittel dienen:

– Unterstützung der Aktivitäten des NKZ -Meditationszentrums insbesondere der gemeinsamen Meditation, des Studiums und der buddhistischen Praxis gemäß dem 5-fachen Pfad von Mahamudra.

– Suche, Aufbau und Erhalt eines dauerhaften Standortes für das NKZ-Zentrum in Wien bzw. Wien-Umgebung

– Organisation von Veranstaltungen, Kooperation und Förderung von Forschung und Projekten zu den relevanten Themen des Vereins: Meditation und Geistesschulung, Buddhismus und Dharmalehre, tibetische Tradition, Wertvorstellungen und buddhistische Werte wie Weisheit und Mitgefühl, heilsame Aus-wirkungen auf Einzelpersonen und Gesellschaft.

– Einladung von zusätzlichen qualifizierten Lehrern insbesondere der Drikung-Linie

– Errichtung einer Bibliothek und – Betreiben einer Website

– Öffentlichkeitsarbeit: Verbreitung von Druckmitteln wie Ankündigungen, Texte und Schriften, und Publikationen von fachbezogenen Inhalten, Teilnahme an öffentlichen Diskurs zu Vereinszweck-bezogenen Inhalten

  1. Die erforderlichen Mittel sollen insbesondere aufgebracht werden durch:

– Mitgliedsbeiträge und freiwillige Spenden

– Erträge von Veranstaltungen

– entgeltliche Weitervermietung der Räumlichkeiten

– entgeltliche Weitergabe von Texten, Büchern, Ton- und Bildträgern und sonstiger Lehr- und Informationsmaterialien, Devotionalien und von anderen Behelfen und Materialien, die den Vereinszweck unterstützen und fördern.

– Öffentliche und sonstig Zuwendungen und Subventionen

– Widmungen, Schenkungen, Sammlungen, Vermächtnisse, Spenden

– Einnahmen aus Fundraising, Crowdfunding und Sponsoring

– Verkauf vereinseigener Publikationen

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder, außerordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder

  1. Ordentliche Mitglieder können alle physischen Personen (ab dem vollendeten 15. Lebensjahr) sein, die bereit und in der Lage sind, an den Aktivitäten des Vereins teilzunehmen.
  2. Außerordentliche Mitglieder können alle physischen Personen sein, die den Verein durch einen vereinbarten regelmäßigen Beitrag unterstützen oder eine beratende Funktion ausüben, und an einzelnen Aktivitäten des Vereins teilnehmen.
  3. Fördernde Mitglieder sind physische Personen, die den Verein und seine Ziele in außer-gewöhnlicher Weise unterstützen.
  4. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Sie können vom Mitgliedsbeitrag befreit werden.

Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Außerordentlichen und Fördernden Mitgliedern kann das aktive Wahlrecht vom Vorstand auf Antrag der Mitgliederversammlung erteilt werden.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr werden.
  2. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  3. Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern durch die Vereinsgründerinnen und -gründer, im Falle eines bereits gestellten Vorstands von diesem. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Ent-stehung des Vereins wirksam. Wird der Vorstand erst nach dem Entstehen des Vereins bestellt, erfolgt auch die definitive Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern bis dahin durch die Gründer des Vereins.
  4. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.

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§ 11: Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus drei bis sechs Mitgliedern, und zwar aus Obfrau/Obmann, Schriftführerin/Schriftführer und Kassierin/Kassier und ihren Stellvertreterinnen/ Stellvertretern. Alle Vorstandsmitglieder müssen Buddhistin/Buddhist und eingetragenes ÖBR-Mitglied sein bzw. innerhalb von 3 Monaten nach Ernennung der ÖBR beitreten.
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wähl-bares Mitglied zu kooptieren, wobei die nachträgliche Genehmigung in der nächst-folgenden Mitgliederversammlung einzuholen ist.

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